Aktualisierung vom 09.08. 2021:
Sternenparkführungen finden nach der Urlaubszeit ab dem 29.08.2021 wieder statt
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Naturführungen sind seit Mai 2021 in Bayern wieder erlaubt.

Unsere Führungen finden komplett im Freien statt, die vorgeschriebenen Abstände können deshalb gut eingehalten werden. Sollte sich die Situation wieder grundlegend ändern, geben wir hier Bescheid.



§11 Freizeiteinrichtungen

(2) Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen sowie Führungen in Schauhöhlen und Besucherbergwerken sind zulässig, wenn der Verantwortliche durch geeignete Maßnahmen sicherstellt, dass grundsätzlich der Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Teilnehmern eingehalten werden kann.